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Grundsatzerklärung zur 5-jährigen Garantie

Lesen Sie die Details zu unserer fünfjährigen Standardgarantie, die ab sofort für alle Schlauchpumpen der Baureihen 500, 600 und 700 erhältlich ist.

Gehäusepumpen 520, Gehäusepumpen 620 und Gehäusepumpen 720

Für sämtliche Gehäusepumpen der Baureihe 530, 630 und 730, die nach dem 1. Januar 2007 gekauft wurden, garantiert Watson-Marlow gemäß den nachstehenden Bedingungen und Ausschlüssen die kostenlose Reparatur bzw. den kostenlosen Austausch jeglicher Teile eines Produktes, das innerhalb von fünf Jahren nach Herstellung des Produktes ausfällt, durch Watson-Marlow, eine Tochterfirma oder einen Vertragshändler.

Die Mängel müssen auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sein und dürfen nicht bei einer Verwendung, die von einem normalen, im Handbuch für die Pumpe beschriebenen Einsatz abweicht, entstanden sein.

Watson-Marlow haftet nicht für Verlust, Schaden oder Kosten, direkt oder indirekt, in Bezug auf die oder aufgrund der Verwendung seiner Produkte, einschließlich Schäden oder Verletzungen, die an anderen Produkten, Maschinen/Anlagen, Gebäuden oder Sachwerten verursacht wurden, und Watson-Marlow haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewinnverluste, Zeitverlust, Unannehmlichkeit, Verlust von gefördertem Produkt und Produktionsverlust.

Diese Garantie verpflichtet Watson-Marlow nicht zur Übernahme etwaiger Kosten für den Ausbau, Einbau bzw. Transport oder sonstiger Kosten, die sich im Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ergeben könnten.

Bedingungen der obigen Garantie (und spezifische Ausnahmen):

Ausnahmen:

  • Die Garantie gilt nicht für Reparaturen oder Wartungsarbeiten, die aufgrund von normalem Verschleiß oder Mangel an angemessener und korrekter Wartung notwendig werden.
  • Alle Schläuche und Schlauchelemente sind Verbrauchsmaterial und daher von der Garantie ausgeschlossen.
  • Produkte, die nach Meinung von Watson-Marlow falsch behandelt, zweckentfremdet eingesetzt, vorsätzlich oder unbeabsichtigt beschädigt wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
  • Stromstöße als Fehlerursache sind von der Garantie ausgeschlossen.
  • Chemikalieneinflüsse sind von der Garantie ausgeschlossen.
  • Alle Pumpenkopfrollen sind von der Garantie ausgeschlossen.
  • Pumpenköpfe der Baureihe 620R sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen, wenn sie zum Fördern bei über 2 bar und über 165 U/min eingesetzt werden.
  • Pumpenköpfe der 313/314- und Mikrokassetten-Baureihen und Erweiterungspumpenköpfe 701 sind von der verlängerten Garantie ausgeschlossen und behalten ihre normale einjährige Garantie bei.
  • Der Antrieb, an den sie angeschlossen sind, unterliegt der hier aufgeführten Fünfjahresgarantie.
  • Zusatzausstattungen wie z. B. Leckagesensoren sind von der Garantie ausgeschlossen.
Grundsatz

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